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Es gibt gar kein Verbot für Kaminöfen ab 2024!

Der Einbau und Betrieb moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine ist erlaubt

Gebäudeenergiegesetz bezieht sich auf Heizungsanlagen

Im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind keine Verbote oder speziellen Auflagen für die Installation einer klassischen Einzelraumfeuerstätte enthalten. Das GEG bezieht sich nach aktuellem Stand nur auf Heizungsanlagen. Wichtig zu wissen: Klassische Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.


Zur Verdeutlichung:
Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine.
Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.

Austausch veralteter Feuerstätten bis Ende 2024

Die Novellierung der 1. BImSchV

Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Feuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden und den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen

Die hiervon betroffenen Holzfeuerungen sind aufgrund der Verbrennungstechnik - gemessen an heutigen Anlagen - technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Im Gegensatz zu den veralteten Feuerstätten, die von der Novellierung der 1. BImSchV betroffen sind, reduzieren neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen die Emissionen um bis zu 85 % und den Holzverbrauch um rund ein Drittel .

Derzeit sorgen kommende Gesetzesänderungen für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema "Heizen". Beispielsweise werden schon lange bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) - die bereits seit 2018 gilt und sich auf Anlagen mit Inbetriebnahmedatum nach 31.12.2014 bezieht - und Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der aktuellen Berichterstattung vermischt und diffus dargestellt. Daher denken viele Verbraucher, dass Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen ab dem Jahr 2024 verboten werden.

In diesem Zusammenhang weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik darauf hin, dass kein Verbot für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte geplant ist. Weder jetzt, noch ab Januar 2024.