Mehrfachbelegung TONAtecplus
Wie viele Feuerstätten dürfen an einen Schornstein angeschlossen werden?
Generell sind bei Mehrfachbelegung, also dem Anschluss mehrerer Feuerstätten an den gleichen Schornsteinzug, etliche Rahmenbedingungen (z. B. FeuVo) einzuhalten. So dürfen insbesondere keine Feuerstätten mit und ohne Gebläse (z. B. Zentralheizung + Kaminofen) an denselben Schornsteinzug ohne weitere Sicherheitseinrichtungen angeschlossenen werden.
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten ist eine Mehrfachbelegung möglich, insofern nach EN13384-2 eine Abgasanlagenbemessung positiv durchgeführt wurde. Bei Vorhandensein von raumlufttechnischen Anlagen (z. B. einer mechanischen Wohnraumlüftungsanlage) dürfen raumluftabhängige Feuerstätten nur in Einfachbelegung an einen Schornsteinzug angeschlossen werden.
Für die raumluftunabhängige Feuerstätte für feste Brennstoffe ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBT) für Einfach- bzw. Mehrfachbelegung erforderlich.
Für denTonaTecPlus gelten im Rahmen seiner Zulassung (Z-7.1-3336 DIBt) für Mehrfachbelegung folgende Voraussetzungen:
- Anschluss von bis zu drei Einzelraumfeuerstätten (Feuerstätten) mit einer maximalen Nennwärmeleistung von je 15 KW
- Anordnung in einer Wohneinheit (ein Brandabschnitt) nur eine Feuerstätte pro Etage
- Scheitholzbetrieb und Pelletbetrieb Naturzug
- DiBt-Zulassung für raumluftunabhängige Betriebsweise der Feuerstätten
Die Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten/Brandabschnitten ist derzeit in Deutschland nicht geregelt. Sollte eine Mehrfachbelegung in mehreren Wohneinheiten/
Brandabschnitten erforderlich sein, ist nach Abstimmung aller am Bau beteiligten eine Zustimmung im Einzelfall durch die obere Bauaufsichtsbehörde erforderlich.